Dr. iur.
Markus Gollrad
Rechtsanwalt
Vertreter vor dem UPC
Dr. iur.
Rechtsanwalt
Vertreter vor dem UPC
Dr. iur.
Rechtsanwalt
Vertreter vor dem UPC
Markus Gollrad berät in allen Fragen des Patentrechts. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Vertretung in Patentverletzungs- und Nichtigkeitsverfahren sowie die Gestaltung und Verhandlung von Lizenzverträgen sowie Forschungs- und Entwicklungsverträgen. Er ist Lehrbeauftragter für Patent- und Markenrecht an der Technischen Universität Berlin.
Im Anwaltsranking von Handelsblatt/Best Lawyers 2024 wird Markus Gollrad im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz in der Kategorie „Ones to Watch – Anwälte der Zukunft“ geführt.
Markus Gollrad spricht Deutsch, Englisch und Französisch.
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Leipzig, Erstes Staatsexamen 2013. Zweites Staatsexamen am OLG Dresden 2015. Promotion im Patentrecht an der Freien Universität Berlin 2021. Mehrere ausbildungsbegleitende Auslandsaufenthalte in Frankreich und Spanien. Von 2016 bis 2021 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachgebiet Wirtschafts-, Unternehmens- und Technikrecht sowie Koordinator des Zentrums für geistiges Eigentum der TU Berlin. Projektleiter mehrerer Forschungsprojekte. Seit 2021 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2023 bei Eisenführ Speiser.
herausgegeben von Eisenführ Speiser
in GRUR Patent 2023, 270
in GRUR Patent 2023, 242
in: Kipker, Rechtshandbuch Cybersecurity, Beck, 2. Auflage 2023
Dissertation, Carl Heymanns Verlag, 2022
Beck-Online Kommentar, C.H. Beck, mit Jürgen Ensthaler (seit Dez. 2021)
RAW 2020, S. 103
Editorial, InTeR 2020, S. 193
Deutscher Fachverlag, 2019, mit Jürgen Ensthaler
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