Unser Litigation-Team um Jochen Ehlers und Dr. Désirée Heintz war für unsere Mandantin Sisvel vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich. In dem Revisionsverfahren Sisvel ./. Haier hat der Bundesgerichtshof am 5. Mai 2020 die Beklagte wegen Verletzung eines standardessentiellen (Mobilfunk-)Patents trotz geltend gemachtem FRAND-Einwand zur Unterlassung verurteilt.
Das Urteil war von vielen sehnlich erwartet worden – ist es doch das erste Mal, dass sich das höchste deutsche Zivilgericht zu dem berühmten Huawei-ZTE-Urteil des Europäischen Gerichtshofs äußern konnte. Für das deutsche Recht waren die dort normierten Verhandlungspflichten des Patentinhabers und des Patentverletzers bislang allein von den Instanzgerichten (Düsseldorf, Mannheim, Karlsruhe und München) rezipiert worden.
JUVE Patent berichtet hier.