Dr. iur.
Philipp Venohr
Rechtsanwalt
Dr. iur.
Rechtsanwalt
Dr. iur.
Rechtsanwalt
Philipp Venohr berät in allen Fragen des Marken-, Design-, Lauterkeits-, Urheber- und Arbeitnehmererfinderrechts. Zudem vertritt er nationale und internationale Mandanten in Patentverletzungs- und Nichtigkeitsverfahren.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit liegt in der Gestaltung und Verhandlung von Lizenzverträgen sowie Forschungs- und Entwicklungsverträgen.
Philipp Venohr spricht Deutsch und Englisch.
Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin mit den Schwerpunkten Wirtschaftsrecht und Immaterialgüterrecht; Stipendiat und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb in München; Promotion (s.c.l.) im Bereich Marken- und Lauterkeitsrecht („Die Benutzung der Marke in vergleichender Werbung“, Nomos Verlag 2014); Rechtsanwalt seit 2013.
herausgegeben von Eisenführ Speiser
in MMR 09/2018
in Festschrift des Benelux Office for Intellectual Property zum 40. Bestehen
in GRUR Int. 2011, S. 279 f.
in GRUR Int. 2010, S. 395 ff.
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