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Seit seinem Start am 1. Juni 2023 hat sich das Einheitliche Patentgericht (UPC) schnell zu einer wichtigen Instanz in der europäischen IP-Landschaft entwickelt. Bis zum 1. April 2025 wurden insgesamt 798 Verfahren beim UPC eingereicht, was seine wachsende Bedeutung für die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in ganz Europa unterstreicht.
Eisenführ Speiser ist stolz darauf, eine wichtige Rolle bei dieser positiven Entwicklung zu spielen. Unser erfahrenes Prozessteam aus Rechts- und Patentanwälten war bisher an mehr als 50 UPC-Verfahren beteiligt, in denen wir sowohl für Kläger als auch für Beklagte tätig waren. Dabei deckt Eisenführ Speiser eine breite Anzahl technischer Felder ab – darunter Informationstechnologie, Medizintechnik, Elektrotechnik und Maschinenbau.
Mit umfassender Erfahrung in komplexen Patentstreitigkeiten und einer starken Erfolgsbilanz vor dem UPC ist unsere Kanzlei bestens gerüstet, um Mandanten beim Schutz und der Durchsetzung ihrer IP-Rechte in ganz Europa zu unterstützen. Sprechen Sie uns bei Fragen jederzeit gerne an!
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem UPC-Bereich.
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