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November 2013

Eisenführ Speiser ist Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB)

Seit dem 12.11.2013 ist Eisenführ Speiser eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB). Diese Variante der Partnerschaftsgesellschaft (PartG) wurde mit der Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartGG) durch den Bundestag geschaffen, die am 19. Juli 2013 durch das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Kraft getreten ist.

Als PartGmbB sind wir zum Abschluss einer besonders hohen Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Die Mindestversicherungssumme beträgt 2,5 Millionen Euro für jeden Versicherungsfall. Die bisherige Mindestversicherungssumme lag bei 250.000,00 Euro. Unsere Mandanten profitieren somit von einem gesetzlich verankerten, besonders hohen Versicherungsschutz.

Über die Mindestversicherungssumme hinausgehend haben wir für unsere Kanzlei einen Versicherungsschutz in Höhe von max. 20 Millionen Euro p. a. eingerichtet.

Bitte beachten Sie, dass im Zuge der Umwandlung in die PartGmbB eine Namensänderung stattgefunden hat. Seit dem 12.11.2013 lautet der vollständige Namen unseres Unternehmens:

Eisenführ Speiser
Patentanwälte Rechtsanwälte PartGmbB

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