Unser Litigation-Team um Jochen Ehlers und Dr. Désirée Heintz war für unsere Mandantin Sisvel vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich. In dem Revisionsverfahren Sisvel ./. Haier hat der Bundesgerichtshof am 5. Mai 2020 die Beklagte wegen Verletzung eines standardessentiellen (Mobilfunk-)Patents trotz geltend gemachtem FRAND-Einwand zur Unterlassung verurteilt. JUVE Patent berichtet hier.
Das Urteil war von vielen sehnlich erwartet worden – ist es doch das erste Mal, dass sich das höchste deutsche Zivilgericht zu dem berühmten Huawei-ZTE-Urteil des Europäischen Gerichtshofs äußern konnte. Für das deutsche Recht waren die dort normierten Verhandlungspflichten des Patentinhabers und des Patentverletzers bislang allein von den Instanzgerichten (Düsseldorf, Mannheim, Karlsruhe und München) rezipiert worden.
Eine schriftliche Begründung des Urteils liegt noch nicht vor. Nach der Diskussion in der mündlichen Verhandlung lässt sich aber mit einiger Sicherheit sagen, dass der Bundesgerichtshof seine Grundlagenentscheidung Orange-Book-Standard nicht als überholt ansieht, sondern die dort aufgestellten Grundsätze im Lichte des Huawei-ZTE-Urteils weiter ausdifferenziert. Im Orange-Book-Standard-Verfahren hatte Eisenführ Speiser ebenfalls mitgewirkt.
Das jüngst entschiedene Verfahren ist eines von sehr wenigen, in denen Revisionsverfahren zum Thema FRAND anhängig sind. Das nächste Verfahren, das zur Entscheidung ansteht, wird vermutlich die Sache Philips ./. Wiko sein, in der die Klägerin von Dr. Volkmar Henke und Jochen Ehlers vertreten wird. Über das vorausgegangene Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe berichtete JUVE Patent hier.
Diese Seite verwendet Cookies zur Bereitstellung und Analyse unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. In unserer Datenschutzerklärung erfahren Sie mehr über die Nutzung Ihrer Daten und Ihre Rechte.