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Juni 2020

Eisenführ Speiser erfolgreich für HEVC Advance vor dem LG Düsseldorf

In einem umfangreichen Verfahren um den Video-Codierungsstandard HEVC/H.265 hat das LG Düsseldorf zugunsten dreier Lizenzgeber des Patentpools HEVC Advance – Dolby Laboratories, GE Video Compression und Koninklijke Philips N.V. – entschieden.

Laut Urteil werden alle geltend gemachten Patente durch HEVC/H.265-konforme Produkte der Beklagten (MAS Elektronik AG) verletzt und die jeweils eingereichten Nichtigkeitsklagen haben keine überwiegende Aussicht auf Erfolg. Zusätzlich hat das Gericht entschieden, dass die der Beklagten von HEVC Advance angebotenen Lizenzbedingungen FRAND sind und infolgedessen jeweils den Unterlassungsanspruch zugesprochen.

Die Lizenzgeber wurden von den Rechtsanwälten Dr. Volkmar Henke und Dr. Tilman Müller sowie von den Patentanwälten Dr.-Ing. Christoph Fehn und Stefan Wiethoff vertreten.

Über den Erfolg von Eisenführ Speiser – "well-known for its experience in SEP litigation" – berichtet JUVE Patent hier. Eine Pressemitteilung von HEVC Advance ist hier zu finden.

 

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