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Dezember 2019

Warnung vor gefälschten Erteilungsbeschlüssen des Polnischen Patentamts

Momentan erhalten Schutzrechtsanmelder gefälschte Erteilungsbeschlüsse, mit denen die Erteilung eines Schutzrechts durch das Polnische Patentamt vorgetäuscht und zur Zahlung einer Gebühr aufgefordert wird. Die Dokumente weisen eine große Ähnlichkeit zu den Originaldokumenten des Polnischen Patentamts auf.

Die polnischen Behörden haben bereits Maßnahmen ergriffen, um diese illegale Praxis zu unterbinden. Dennoch können Anmeldern weiterhin gefälschte Beschlüsse zugehen.

Bitte beachten Sie: Sofern Sie sich als Anmelder von einem Patentanwalt vertreten lassen, erhalten nicht Sie, sondern Ihr Vertreter die Korrespondenz des Polnischen Patentamts. Sollten Sie Dokumente des Polnischen Patentamts erhalten, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine Fälschung. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an Ihren Ansprechpartner bei Eisenführ Speiser.

 

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