Das Einheitspatent und das Einheitliche Patentgericht treten nach langen Verzögerungen voraussichtlich spätestens Anfang 2023 in Kraft. Dies stellt eine bedeutsame Zäsur im europäischen Patentrechtssystem dar.
Mit der Erteilung wird das Einheitspatent seine Schutzwirkung automatisch in derzeit 17 europäischen Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, Frankreich und Italien entfalten.
Zudem wird mit dem Einheitlichen Patentgericht ein neues Gericht geschaffen, das sowohl für Fragen des Rechtsbestands als auch für Fragen der Verletzung von Einheitspatenten zuständig sein wird.
Um Ihnen den ersten Einstieg in die Thematik zu erleichtern, haben Anwältinnen und Anwälte von Eisenführ Speiser White Paper zum Einheitspatent sowie zum Einheitlichen Patentgericht erarbeitet, die Sie in unserem Downloadbereich herunterladen können.
Für Rückfragen und eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
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