Das Einheitliche Patentgericht (UPC)

Ein Meilenstein in der europäischen Rechtsentwicklung

Mit dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) wird nach jahrzehntelangen Vorbereitungen ein Meilenstein in der europäischen Rechtsentwicklung gesetzt. In einem einzigen Gerichtsverfahren mit Wirkung für alle teilnehmen­den EU-Mitgliedstaaten wird über die Verletzung und den Rechtsbestand nicht nur von Einheitspatenten entschieden. Der Zuständigkeit des neuen Gerichts unterfallen automatisch auch die validierten nationalen Teile Europäischer Patente, deren Anmeldetag nach Februar 2007 liegt (sofern für diese Teile kein Opt-Out erklärt wird).

Es ist gerade dieser Umstand, der das neue Gericht von Anfang an für die Praxis relevant macht. Bereits mit dem Tag des Inkrafttretens am 1. Juni 2023 werden Verletzungs- und Nichtigkeitsklagen vor dem Einheitlichen Patent­gericht erwartet.

Zuständigkeit und Struktur des Einheitlichen Patentgerichts

In der ersten Instanz ist das UPC dezentral organisiert. Neben seiner sogenannten Zentralkammer, die nach technischen Fachgebieten auf die Standorte Paris und München aufgeteilt ist, befinden sich lokale und regionale Kammern des Gerichts in mehreren teilnehmenden Mitgliedsstaaten. In den größeren teilnehmenden Mitgliedsstaaten werden mehrere Lokalkammern, in Verbünden mehrerer kleinerer EU-Staaten gemeinsame Regionalkammern eingerichtet. In Deutschland hat das UPC vier Lokalkammern, nämlich in Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München. Dies entspricht den derzeit wichtigsten Standorten für Patentverletzungsverfahren in Deutschland.

Das Einheitliche Patentgericht ist ein internationales Gericht für Fragen der Verletzung und der Rechtsgültigkeit von Einheitspatenten und Europäischen Patenten. Seine Entscheidungen gelten in allen Mitgliedstaaten der EU, die das EPGÜ ratifiziert haben.

UPC Gericht

Weitere Informationen

Das Einheitliche Patentgericht hat seinen Online-Auftritt überarbeitet. Die neue Version der Website bietet übersichtliche Informationen zu Organisation, Opt-Out, Rechtstexten, Gebühren etc. und ist hier zu finden.

White Paper zum Einheitlichen Patentgericht (UPC)

ES White Paper UPC

Ausführliche Antworten auf alle wichtigen Fragen zum neuen Patentsystem haben wir zudem im White Paper zum Einheitlichen Patentgericht (UPC) für Sie zusammengestellt.

Zusätzlich steht Ihnen das Eisenführ Speiser Online-Seminar „Your path to the UP/UPC – Succesful preparation for the new system” in unserem Downloadbereich zur Verfügung.

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