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Januar 2020

Auswirkungen des Brexit am 31. Januar 2020 auf EU-Schutzrechte

Durch den Brexit verlieren EU-Schutzrechte, also Unionsmarken und/oder Gemeinschaftsgeschmacksmuster ihre Gültigkeit in Großbritannien, da Großbritannien kein Mitgliedstaat der EU mehr sein wird. Europäische Patente sind davon nicht betroffen, da sie nicht auf EU-Recht basieren, sondern auf internationalen Verträgen. Die britische Regierung hat entschieden, dass nach dem Brexit alle Inhaber eingetragener EU-Schutzrechte automatisch ein entsprechendes und gleichwertiges, nationales britisches Schutzrecht erhalten.

Wesentlich ist im Augenblick, dass aufgrund des zwischen der EU und Großbritannien geschlossenen Austrittsabkommens der Übergang zu nationalen Schutzrechten noch nicht am 31. Januar 2020 stattfindet. Zwar wird der 31. Januar 2020 üblicherweise als Tag des Brexit verstanden, jedoch ist im Austrittsabkommen eine Übergangsfrist vereinbart, die erst am 31. Dezember 2020 endet.

Das bedeutet: Bis zum 31. Dezember 2020 genießen EU-Schutzrechte, auch solche, die erst im Laufe des Jahres 2020 eingetragen werden, noch wie bisher direkten Schutz in Großbritannien.

Für Rückfragen stehen Ihnen Ihre gewohnten Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen bei Eisenführ Speiser gerne zur Verfügung.

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