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Juli 2019

Neue Verfahrensordnung der Beschwerdekammern des EPA tritt in Kraft

Der Verwaltungsrat des Europäischen Patentamts (EPA) hat den Entwurf einer neuen Verfahrensordnung der Beschwerdekammern verabschiedet. Diese tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und gilt dann im Wesentlichen für alle anhängigen oder eingelegten Beschwerden.

Neue Verfahrensabläufe sollen die Effizienz innerhalb der Beschwerdekammern steigern, um unter anderem dem Verfahrensrückstau entgegenzuwirken. Eine größere Fokussierung auf eine rechtliche Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung bringt es mit sich, dass die Einführung neuen Vorbringens erst mit der Beschwerde schwieriger sein wird, was je nach Fallkonstellation für die eine oder andere Seite von Vor- oder Nachteil sein kann.

Die neue Verfahrensordnung der Beschwerdekammern ist hier einsehbar.

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