Dr. Tilman Müller, Rechtsanwalt bei Eisenführ Speiser, berichtet in der November-Ausgabe von MARKENARTIKEL über eine Entscheidung des OLG Düsseldorf zur mittelbaren Patentverletzung.
Bislang konnten Hersteller ihr oftmals ausgesprochen lukratives Ersatzteilgeschäft durch sogenannte Kombinationspatente absichern, die sowohl ein Gerät als auch die zugehörigen Ersatz- oder Verbrauchsteile schützen. Durch die Entscheidung des OLG Düsseldorf wird es nun jedoch erheblich schwieriger, Wettbewerber durch den Vorwurf der mittelbaren Patentverletzung auf Abstand zu halten, denn erstmals erkannte ein Gericht in einem Verbrauchsteil einer Maschine, welches vorbekannt war, kein „wesentliches Element der Erfindung“. Für eine mittelbare Patentverletzung war die Neuheit einzelner Elemente einer Erfindung bisher irrelevant, es zählte die Neuheit ihrer Kombination.
Nun sind neue Schutzrechtsstrategien gefragt – sei es bei der Ausarbeitung von Patentanmeldungen oder durch den Einsatz ergänzender nicht-technischer Schutzrechte wie Geschmackmuster oder Marken.
Eisenführ Speiser entwickelt mit Ihnen die passgenaue Strategie für Ihr Produkt und unterstützt Sie als Full-Service-Unternehmen auch in allen weiteren IP-Angelegenheiten.
Diese Seite verwendet Cookies zur Bereitstellung und Analyse unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. In unserer Datenschutzerklärung erfahren Sie mehr über die Nutzung Ihrer Daten und Ihre Rechte.