Das US-Parlament (House of Representatives) hat am 23. Juni 2011 ein seit langem erwartetes Gesetz erlassen, wonach es nun zu erheblichen Änderungen im Patenterteilungs- und Nichtigkeitsverfahren kommen wird.
Insbesondere schwenkt das US-Recht damit auf den international beinahe durchgängig anerkannten Grundsatz "first-to-file" ein und gibt das bisherige "first-to-invent"-Prinzip auf. Demnach wird nun auch in den Vereinigten Staaten von Amerika das Patent demjenigen zugesprochen, der die Erfindung als erster beim Patentamt (USPTO) anmeldet. Wer eine Erfindung lediglich "macht" und seine Kenntnisse nicht im Wege der Patentanmeldung der Öffentlichkeit preisgibt, kann in Zukunft (wie auch heute schon in Deutschland sowie in den meisten anderen Jurisdiktionen) leer ausgehen.
Desweiteren wird es in Zukunft einen neuen kostengünstigen Verfahrenszug geben, in dem die Rechtsgültigkeit von Patenten "inter partes" angefochten werden kann.
Darüber (und auch über die weiteren Neuigkeiten im US-Verfahrensrecht) beraten wir Sie gerne.
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