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März 2022

Der nächste Schritt zum UPC: Einführung des Verwaltungsausschusses und Ernennung des beratenden Ausschusses

Mit dem Inkrafttreten des Protokolls über die vorläufige Anwendbarkeit des Übereinkommens über das Einheitliche Patentgericht (EPGÜ) am 19. Januar 2022 wurde das Einheitliche Patentgericht offiziell als neue internationale Organisation aus der Taufe gehoben. Die vorbereitenden Handlungen konnten damit starten und laufen seitdem auf Hochtouren.

Am 22. Februar 2022 ist nun sehr zügig der Verwaltungsausschuss des Einheitlichen Patentgerichts eingeführt worden, als Organ zur Sicherstellung einer effektiven Durchführung und Funktionsweise des EPGÜ. Der Verwaltungsausschuss setzt sich aus je einem Vertreter der Mitgliedstaaten zusammen.

Gleichzeitig ernannte der Verwaltungsausschuss auch die Mitglieder des Beratenden Ausschusses (Vorsitzender: Alexander Ramsay (SE), stellvertretender Vorsitzender: Johannes Karcher (DE)). Dem beratenden Ausschuss kommt die zentrale Rolle zu, bei der Vorbereitung und Rekrutierung der lang erwarteten Ernennung der Richter des Gerichts zu unterstützen. Dieser Rekrutierungsprozess soll nun bereits Ende März 2022 starten.

Ferner hat der Verwaltungsausschuss auch bereits relevante sekundärrechtliche Akte verabschiedet, darunter Dienst- und Personalordnung, ebenso wie die zugehörige Haushaltsordnung. 

In Sachen der Vertretungsbefugnis vor dem Einheitlichen Patentgericht wurde nun die Regelungen zum "European Patent Litigation Certificate" (EPCL) angenommen. Dies dürfte insbesondere für Patentanwälte von Interesse sein, die eine Zulassung als Vertreter vor dem EPGÜ anstreben.

Auf nationaler Ebene kündigten im Nachgang zum Treffen des Verwaltungsausschusses auch mehre Mitgliedstaaten (AT, BE, DK, FI, FR, DE, IT, NL, SI, SE und PT) an, dass nun die Lokal- bzw. Regionalkammern eingerichtet werden. In Deutschland werden dies die vier Lokalkammern in Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München sein.

In den kommenden Monaten werden die weiteren Handlungen der vorbereitenden Gremien und die Geschwindigkeit der vorbereitenden Handlungen mit Interesse zu verfolgen sein. Insbesondere gilt es abzuwarten, ob final Entwürfe, etwa zu Gebühren und Kosten, noch Anpassungen unterzogen werden.

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